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Grundsteuerreform 2022
Unterstützung für Mitglieder und Kunden bei Abgabe der Erklärung
Die Grundsteuerreform kommt. In Baden-Württemberg wurden alle Eigentümerinnen und Eigentümer mit öffentlicher Bekanntmachung vom 30.03.2022 aufgefordert, zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.01.2023 eine Grundsteuererklärung für die im Eigentum stehenden Objekte abzugeben.
In den nächsten Wochen werden zusätzlich mehrere Millionen Privatpersonen angeschrieben. Mit diesem Schreiben erhalten Sie für jedes einzelne Objekt ein Aktenzeichen. Dieses Aktenzeichen ist für die Abgabe der Grundsteuererklärung zwingend. Die Grundsteuererklärung muss digital über das ELSTER-System an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Hierbei sind neben dem Aktenzeichen sämtliche Eigentümer, die Grundstücksfläche, der Bodenrichtwert und ggf. die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken zu melden. Die Erklärung kann durch die Steuerpflichtigen selbst oder über die steuerberatenden Berufe abgegeben werden. Daneben hat die Landesfinanzverwaltung der Abgabe von Erklärungen durch Haus & Grund-Vereine sowie Hausverwaltungen zugestimmt.
Wir bei Haus & Grund Karlsruhe - Verband und Verwaltungs GmbH - haben uns entschlossen, unseren Mitgliedern und Kunden Unterstützung bei der Abgabe der Grundsteuererklärung anzubieten. Wir bieten Ihnen an, für Sie die grundsteuerrelevanten Daten zu erfassen und die Erklärung über unseren eigenen ELSTER-Zugang an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Für welche Immobilien wird der Service angeboten?
Haus & Grund Karlsruhe e.V.:
Für alle in Baden-Württemberg gelegene Immobilien, die in die Mitgliedschaft bei Haus & Grund Karlsruhe e.V. einbezogen sind (Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Betriebsgebäude, Eigentumswohnungen und Grundstücke).
Verwaltungs GmbH:
Für folgende in Baden-Württemberg gelegene Immobilien, die von der Verwaltungsgesellschaft betreut werden:
- Einfamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser bzw. Wohn- und Geschäftshäuser
- Eigentumswohnungen, für die eine Sondermietverwaltung durch die Verwaltungs GmbH besteht
Bitte beachten Sie, dass der Service nicht von Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern in Anspruch genommen werden kann, für die wir keine Sondermietverwaltung durchführen.
Wenn Sie diesen Service in Anspruch nehmen möchten, ...
... benötigen wir von Ihnen:
- Informationsschreiben des Finanzamtes mit Aktenzeichen
- aktueller unbeglaubigter Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate, Abt. I, II)
- Angabe über den Anteil der Wohnnutzung (mehr als 50%?)
- Vollmacht im Original
- Besonderheiten: Sozialbindung, Denkmalschutz
Eine Bearbeitung kann nur erfolgen, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen. Für Kunden, deren Grundstücke und Immobilien von der H&G Haus & Grund Verwaltungs GmbH betreut werden, benötigen wir lediglich das Anschreiben der Finanzverwaltung sowie eine Auftragsbestätigung. Ein diesbezügliches gesondertes Schreiben geht den Eigentümerinnen und Eigentümern postalisch zu.
Servicegebühr
Für diesen Service berechnen wir Ihnen je Objekt,
für welches von der Finanzverwaltung ein Aktenzeichen vergeben wurde,
- pauschal 195,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer,
- ggf. zuzüglich Drittkosten für die Übertragung der Daten von höchstens 30,00 Euro.
Weiteres Vorgehen, falls Sie unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen möchten:
Mitglieder des Verbands
melden sich bitte unter Angabe ihrer Mitgliedsnummer beim Verband oder telefonisch unter 0721 98469-117.
» Verband per E-Mail kontaktieren
Kunden der Verwaltungs GmbH
wenden sich bitte direkt an ihre/n Objektverwalter/in oder an die Verwaltungs-GmbH oder telefonisch unter 0721 98470-680.
» Verwaltungs-GmbH per E-Mail kontaktieren
Bitte beachten Sie,
dass die Abgabe von Erklärungen erst ab dem 1. Juli 2022 möglich ist. Erst nach diesem Zeitpunkt werden wir mit der Bearbeitung beginnen. Sofern Ihnen kein aktueller Grundbuchauszug vorliegt, sollten Sie bereits jetzt bei dem für Ihr Grundstück zuständigen Grundbuchamt einen unbeglaubigten Grundbuchauszug beantragen.