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Schreiben vom 26.09.2024 zur Neuregelung der Grundsteuerhebesätze ab 01.01.2025

Sehr geehrte Damen und Herren des Karlsruher Gemeinderates, 

die Reform der Grundsteuer ist seit vielen Monaten in der Diskussion. Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Ausgestaltung der Grundsteuer in Baden-Württemberg sind noch lange nicht geklärt, Verfahren beim Finanzgericht Baden-Württemberg und bald auch beim Bundesfinanzhof sind anhängig. Gleichzeitig sind Sie als Gemeinderätinnen und Gemeinderäte auf kommunaler Ebene aufgerufen, in den kommenden Wochen den Grundsteuerhebesatz neu festzulegen, da sich die Bemessungsgrundlage durch die Reform grundlegend geändert hat.

Der ehemalige Finanzminister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz hat im Gesetzgebungsverfahren für das Grundsteuergesetz im Bundesmodell immer wieder betont, die Grundsteuer dürfe nicht zu Mehreinnahmen der Kommunen zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger führen. Auch wenn er sich mit dieser Aussage über den föderalen Grundsatz der kommunalen Finanzhoheit hinweggesetzt hat, so ist es doch die eindeutige Erwartung in der Bevölkerung, auch bei den rund 10.000 Mitgliedern von Haus & Grund Karlsruhe, dass dieses Versprechen der Aufkommensneutralität auch eingelöst wird. 

Es ist zu erwarten, dass es durch die Grundsteuerreform zu massiven Verschiebungen der Belastung kommen wird. Insbesondere Wohngrundstücke in innerstädtischen Lagen werden durch die Reform gegenüber Gewerbegrundstücken mit deutlich geringeren Bodenrichtwerten benachteiligt. Auch kleine Häuser auf großen Grundstücken werden unabhängig von ihrem Wert zu den deutlichen Verlierern der Grundsteuerreform zählen. Dieses Ergebnis ist die systembedingte Folge des baden-württembergischen Grundsteuergesetzes, welches allein auf den Grundstückswert und in keiner Weise auf die Bebauung abstellt. Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat für sämtliche Gemeinden in unserem Bundesland eine Ermittlung veröffentlicht, innerhalb welcher Spanne der von der Politik in Aussicht gestellte „aufkommensneutrale Grundsteuerhebesatz“ liegt. Die Spanne von 243-269 für Karlsruhe sieht das Erfordernis nahezu einer Halbierung des Hebesatzes vor. Dies deckt sich auch mit eigenen Ermittlungen bei Immobilien unserer Mitglieder.

Es gilt zu vermeiden, dass das Wohnen sowohl für die Eigentümerinnen und Eigentümer als auch für die Mieterinnen und Mieter weiter verteuert wird. Im Interesse eines attraktiven Wohnumfeldes in der Stadt Karlsruhe bitte ich Sie daher nachdrücklich, die Neufestsetzung des Grundsteuerhebesatzes mit Augenmaß vorzunehmen, zumal die letzte Anhebung des Hebesatzes erst im Jahr 2022 erfolgt ist. Seit 2016 ist damit die Grundsteuer um knapp 20% gestiegen.

Auch wenn mir bewusst ist, dass die finanziellen Spielräume der Stadt Karlsruhe limitiert sind, fordere ich Sie auf, am unteren Rand der Spanne zu bleiben. Die Grundsteuer darf nicht zu einem Griff in die Taschen der Bürgerinnen und Bürger führen. Ihnen als Gemeinderätinnen und Gemeinderäten der Stadt Karlsruhe kommt für die weitere Entwicklung der Wohnkosten in unserer Stadt eine besondere Verantwortung zu – nutzen Sie diese zum Wohle der Karlsruher Bevölkerung.

Mit freundlichen Grüßen 

Marc Wurster
Vorsitzender Haus & Grund Eigentum.Schutz.Gemeinschaft Karlsruhe