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Einspruch gegen Grundsteuerbescheid
Liebe Mitglieder von Haus & Grund Karlsruhe,
Sie haben vor kurzem den Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde erhalten. Hierzu können wir Ihnen mitteilen, dass ein Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid nur dann sinnvoll ist, wenn im Bescheid Fehler bei der Berechnung bestehen. Dies können Rechenfehler, die fehlerhafte Übernahme des Grundsteuermessbetrages und/oder der fehlerhafte Ansatz des Hebesatzes sein. Ansonsten ist ein Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid nicht sinnvoll, da keine Aussicht auf Erfolg besteht.
Wir gehen davon aus, dass Sie unserer Empfehlung gefolgt sind und Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid eingelegt haben, den Sie vom Finanzamt erhalten haben. Damit bleibt das Verfahren beim Finanzamt offen, bis eine endgültige Klärung durch die Gerichte – in letzter Instanz wohl das Bundesverfassungsgericht – erfolgt ist. Sollten die Klagen, die unter anderem von Haus & Grund Baden unterstützt werden, zum Erfolg führen, wird in den noch offenen Verfahren nachträglich von Amts wegen eine Änderung erfolgen.
Soweit Sie konkret der Auffassung sind, Ihr Grundstück sei erheblich weniger wert als im Grundsteuerwertbescheid ausgewiesen, haben Sie die Möglichkeit, unter Vorlage eines Gutachtens einen geringeren Wert nachzuweisen. Bitte beachten Sie jedoch, dass nach derzeitiger Rechtslage die Abweichung mindestens 30% betragen muss und das Gutachten vom Eigentümer selbst finanziert werden muss. Auch hiergegen richten sich die von Haus & Grund unterstützten Musterklagen.